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Grabarten

Kinderstelle

Gibt es auf dem Friedhof Kinderabteilungen, sind in diesen Kinderwahl- bzw. Kinderreihengrabstätten mit gesonderten Tarifen vorgesehen: 

— Kinderwahlgrabstätte: 

  • Das Nutzungsrecht wird bei der Erstbelegung für 20 Jahre vergeben.
  • Bei einer Nachbeisetzung muss die Grabstelle um so viele Jahre verlängert werden, dass auch für den letzten Beigesetzten eine Ruhefrist von 20 Jahren gewährleistet wird.
  • Die Erdwahlstelle kann nach Ablauf des Nutzungsrechtes verlängert werden.
  • Eine individuelle Gestaltung und Pflege sind möglich.  

— Kinderreihengrabstätte: 

  • Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre. Es kann nur ein Sarg beigesetzt werden.
  • Eine Nachbeisetzung und eine Verlängerung der Grabstätte sind ausgeschlossen.
  • Individuelle Gestaltung und Pflege sind möglich. 

Für die Beisetzung von Kindern außerhalb von Kinderabteilungen, gelten die normalen Tarife der Abteilung.