Grabarten
Kinderstelle
Gibt es auf dem Friedhof Kinderabteilungen, sind in diesen Kinderwahl- bzw. Kinderreihengrabstätten mit gesonderten Tarifen vorgesehen:
— Kinderwahlgrabstätte:
- Das Nutzungsrecht wird bei der Erstbelegung für 20 Jahre vergeben.
- Bei einer Nachbeisetzung muss die Grabstelle um so viele Jahre verlängert werden, dass auch für den letzten Beigesetzten eine Ruhefrist von 20 Jahren gewährleistet wird.
- Die Erdwahlstelle kann nach Ablauf des Nutzungsrechtes verlängert werden.
- Eine individuelle Gestaltung und Pflege sind möglich.
— Kinderreihengrabstätte:
- Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre. Es kann nur ein Sarg beigesetzt werden.
- Eine Nachbeisetzung und eine Verlängerung der Grabstätte sind ausgeschlossen.
- Individuelle Gestaltung und Pflege sind möglich.
Für die Beisetzung von Kindern außerhalb von Kinderabteilungen, gelten die normalen Tarife der Abteilung.