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Grabarten

Erdwahlstelle

Wahlgrabstätten sind Grabstätten, deren Lage im Einvernehmen mit dem Friedhof und dem Erwerber festgelegt wird.

  • Das Nutzungsrecht wird bei der Erstbelegung für 20 Jahre vergeben.
  • Eine Erdwahlstelle kann mit 1 Sarg und 2 Urnen belegt werden.
  • Bei einer Nachbeisetzung muss die Grabstelle um so viele Jahre verlängert werden, dass auch für den letzten Beigesetzten eine Ruhefrist von 20 Jahren gewährleistet wird.
  • Die Erdwahlstelle kann nach Ablauf des Nutzungsrechtes verlängert werden.
  • Eine individuelle Gestaltung und Pflege sind möglich.