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Internet-Informationsangebot des Evangelischen Friedhofsverbands Berlin Stadtmitte

Druckfassung am Samstag, 27. September 2025, von:https://evfbs.de/start/rund-ums-grab/grabarten/erdwahlstelle?type=98

Grabarten

Erdwahlstelle

Wahlgrabstätten sind Grabstätten, deren Lage im Einvernehmen mit dem Friedhof und dem Erwerber festgelegt wird.

  • Das Nutzungsrecht wird bei der Erstbelegung für 20 Jahre vergeben.
  • Eine Erdwahlstelle kann mit 1 Sarg und 2 Urnen belegt werden.
  • Bei einer Nachbeisetzung muss die Grabstelle um so viele Jahre verlängert werden, dass auch für den letzten Beigesetzten eine Ruhefrist von 20 Jahren gewährleistet wird.
  • Die Erdwahlstelle kann nach Ablauf des Nutzungsrechtes verlängert werden.
  • Eine individuelle Gestaltung und Pflege sind möglich.

Den Grabmalsantrag und Informationen zu Gebühren und Leistungsentgelten finden Sie im Download-Bereich unter
Formulare, Rechtsverordnungen


 


 
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