Grabarten
Erdwahlstelle
Wahlgrabstätten sind Grabstätten, deren Lage im Einvernehmen mit dem Friedhof und dem Erwerber festgelegt wird.
- Das Nutzungsrecht wird bei der Erstbelegung für 20 Jahre vergeben.
- Eine Erdwahlstelle kann mit 1 Sarg und 2 Urnen belegt werden.
- Bei einer Nachbeisetzung muss die Grabstelle um so viele Jahre verlängert werden, dass auch für den letzten Beigesetzten eine Ruhefrist von 20 Jahren gewährleistet wird.
- Die Erdwahlstelle kann nach Ablauf des Nutzungsrechtes verlängert werden.
- Eine individuelle Gestaltung und Pflege sind möglich.
Den Grabmalsantrag und Informationen zu Gebühren und Leistungsentgelten finden Sie im Download-Bereich unter
Formulare, Rechtsverordnungen