Grabarten
Erdreihenstelle
Reihenstätten sind Grabstätten, die nur der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist überlassen werden.
- Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre. Es kann nur ein Sarg beigesetzt werden.
- Eine Nachbeisetzung und eine Verlängerung der Grabstätte sind ausgeschlossen.
- Individuelle Gestaltung und Pflege sind möglich, bzw. das Anlegen eines Efeuhügels ist Pflicht.