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Was tun im Todesfall?

Vorklärungen

Im Todesfall eines Angehörigen kommt auf die Hinterbliebenen eine Fülle von Entscheidungen zu, die meist in wenigen Tagen getroffen werden müssen. Dabei ist es hilfreich, dieser Situation nicht allein ausgesetzt zu sein, sondern kompetente Begleitung und Beratung zu erfahren.

Meistens trifft der Todesfall eines nahen Angehörigen die Hinterbliebenen unvorbereitet, sei es dass der Tod unerwartet eingetreten ist, sei es, dass vorher alle Kräfte und Konzentration auf die Begleitung des kranken und sterbenden Menschen gerichtet waren. Deshalb ist es für alle Beteiligten gut, bestimmte Dinge bereits vor dem eigenen Ableben zu regeln und dies auch schriftlich festzuhalten, damit im Todesfall dementsprechend verfahren werden kann. Dazu gibt es Ratgeber, die für diese Entscheidungen hilfreich sind, z. B. "Was tun, wenn jemand stirbt? – Ein Ratgeber zu Bestattungsfragen", herausgegeben von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, oder "Spezial Bestattung", herausgegeben von der Stiftung Warentest (März 2013).

Die wichtigsten Vorklärungen, auch mit Blick auf den eigenen Tod, sind:

  • Art der Bestattung: Erdbestattung, Urnenbestattung, Einzelgrab, Gemeinschaftsgrabanlage, andere Bestattungsform: Baumbestattung, Seebestattung etc.
  • Ort der Bestattung: Welcher Friedhof? In Wohnortnähe, in Wohnortnähe der Angehörigen, auf Friedhof mit besonderer Geschichte bzw. Gestaltung
  • Ausgestaltung der Trauerfeier: christliche oder nichtchristliche Bestattung, Musikwünsche, bestimmte Texte (biblische oder andere), Redner oder Pfarrer/Pfarrerin (eventuell namentlich gewünscht)
  • Grabpflege: keine Grabpflege erwünscht, Grabpflege durch die Angehörigen, Grabpflege durch Grabpflegevertrag

Die vorgenannten Entscheidungen sind von den Hinterbliebenen in kurzer Zeit zu treffen, wenn es vorher keine Bestimmungen bzw. Abstimmungen mit dem Verstorbenen gegeben hat.