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Grabarten

Erdrasenstelle

Erdrasenstelle, anonym

Gemeinschaftsgrabstätten sind Grabstätten, in denen die Lage der einzelnen Grabstellen nicht kenntlich gemacht wird.

  • Gemeinschaftsgrabstätten werden ausschließlich vom Friedhof angelegt, instandgehalten und gepflegt.
  • Blumenschmuck darf nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgelegt werden.
  • Es dürfen keine Grabmäler errichtet werden.
  • Eine Verlängerung der Nutzungsrechtes ist nicht möglich.


Erdrasenstelle mit Namensnennung

Auf einem Grabstein (Liegestein) werden Namen evtl. auch Geburts- und Sterbedaten des/der Verstorbenen festgehalten.