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Grabarten

Grabpatenschaft

Zum Erhalt, Restaurierung alter Erbbegräbnisse und Mausoleen besteht die Möglichkeit, mit der Friedhofsverwaltung einen individuellen Grabpatenschaftsvertrag auszuarbeiten, um historisch wertvolle Grabanlagen zu erhalten.

  • Eine Beisetzung ist in Abhängigkeit der Größe der Anlage erlaubt.
  • Naturschutz- und denkmalrechtliche Aspekte sind zu beachten.
  • Es wird ein Grabpatenschaftsvertrag abgeschlossen.

Zu Grabpatenschaften finden Sie hier weiterführende Informationen.