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Tod

Todesfall im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung

Verstirbt ein Mensch im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung, haben die Angehörigen zwei Stunden Zeit, um sich im Krankenzimmer von dem oder der Verstorbenen zu verabschieden. Sie können dazu eine*n Krankenhausseelsorger*in rufen lassen, der*die Ihnen zur Seite steht, die*den Verstorbene*n auf Wunsch verabschieden und aussegnen. Nach den zwei Stunden wird der*die Verstorbene in einen Kühlraum gebracht. Wenn Sie dort Abschied nehmen möchten, ist es wichtig zu wissen, dass der*die Verstorbene hinter einer Glasscheibe aufgebahrt wird. Dies kann sehr befremdlich wirken.

Mit dem Bestattungsunternehmen können auch noch andere Möglichkeiten verabredet werden: Der*die Verstorbene kann beispielsweise bei der Einsargung verabschiedet werden. Im einigen Krankenhäusern findet dies in einer kleinen Kapelle statt. Auch in diesem Fall kann Ihnen ein*e Seelsorger*in oder ein*e vertraute*r Pfarrer*in zur Seite stehen. Eine weitere Möglichkeit ist es, den verstorbenen Menschen vom Krankenhaus nach Hause bringen zu lassen und ihn dort aufzubahren. Die Leistungen des Bestattungsunternehmens sind kostenpflichtig, die Leistungen der Seelsorge sind kostenfrei.

Und ob ich schon wanderte im finstern Tal, fürchte ich kein Unglück; Denn du bist mit mir, dein Stecken und Stab trösten mich.
(Psalm 23,4)