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Tod

Todesfall zu Hause

Im Sterbefall zu Hause muss der Hausarzt/die Hausärztin oder der/die behandelnde Arzt/Ärztin verständigt werden. Er/sie muss den Tod offiziell feststellen und den Totenschein ausfüllen. Darin wird der Tod bestätigt, die Todesursache und der Zeitpunkt des Todes angegeben. Daher ist es gut, sich den Zeitpunkt des Todes zu merken. Den Totenschein brauchen Sie für alle weiteren Formalitäten, beispielsweise für die Bestattung.

Wenn der Tod absehbar war, hat es Zeit, den behandelnden Arzt oder die Ärztin anzurufen. Sie müssen nicht sofort aktiv werden. Nehmen Sie sich ruhig die Zeit, die Sie brauchen. Ist der Tod in der Nacht eingetreten, können Sie – wenn Sie das wollen – in Ruhe bis zum nächsten Morgen warten. Sie können Familie und Freunde benachrichtigen. Es ist auch möglich, eine Pfarrerin oder einen Pfarrer zu rufen, die Ihnen in dieser Zeit beistehen oder den Verstorbenen aussegnen. Die maximale Dauer der Aufbahrung in einer privaten Wohnung ist gesetzlich geregelt: In Berlin sind es 36 Stunden und in Brandenburg 24 Stunden. Möchten Sie einen Verstorbenen länger zu Hause aufbahren, ist es notwendig, mit einem Bestattungsunternehmen Kontakt aufzunehmen, das dann alles Notwendige regelt.

Ist jemand plötzlich verstorben und der Tod wird nicht vom behandelnden Hausarzt oder der Hausärztin, sondern von dem Notarzt/der Notärztin festgestellt, werden automatisch Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet und "der Leichnam zur Obduktion beschlagnahmt". Dies ist für die Angehörigen meist eine sehr schmerzliche Angelegenheit; sie ist aber zur Abklärung der Todesursache notwendig.

Du kannst nicht tiefer fallen als nur in Gottes Hand, die er zum Heil uns allen barmherzig ausgespannt.
(Ev. Gesangbuch, Lied 533,1)