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Was tun im Todesfall?

Ansprechpartner Friedhofsverwaltung

Wichtig ist auch die Auswahl des Friedhofs und die Art der Bestattung. Da jede Bestattung eine erhebliche finanzielle Anstregung bedeutet, stehen bisweilen die Kosten für die Ausstattung der Beisetzung (Beschaffenheit des Sarges, der Urne, Blumenschmuck etc.) in Konkurenz zu den Friedhofskosten (Kosten für die Grabberechtigungsgebühren, Kosten für die Trauerfeier). Darum ist es aus Sicht des Friedhofsträgers anzuraten, vor Abschluss eines Vertrages bei einem Bestattungsunternehmen den Friedhof und die Grabstelle zunächst selbst auszusuchen, damit spätere Enttäuschungen über die Grabanlage und die Grabstelle vermieden werden.

Insbesondere die Frage, ob eine sogenannte anonyme Beisetzung durchgeführt werden soll (keine individuelle Grabstelle, kein Grabstein, keine Möglichkeit, Blumen abzustellen), sollte nicht ohne vorherige Inaugenscheinnahme vor Ort entschieden werden. Hier ist die jeweilige Friedhofsverwaltung Ansprechpartner.

Aber auch die Fragen über die Laufzeit der Grabstelle sollte nicht allein unter finanziellem Aspekt entschieden werden. Eine Reihengrabstelle läuft definitiv nach 20 Jahren aus und kann nicht mehr verlängert werden, auch eine Grabstelle in einer Gemeinschaftsgrabanlage nicht. Nur eine (teurere) Wahlgrabstätte bietet die Möglichkeit einer Verlängerung über 20 Jahre hinaus und auch die Möglichkeit einer Nachbeisetzung für einen bzw. mehrere Angehörige, je nach Beschaffenheit der Grabstätte.

Die Erfahrung zeigt, dass durch falsche oder nicht ausreichende Beratung hier zum Teil erst Jahre später schwerwiegende Probleme, insbesondere seelische Probleme bei der Trauerbewältigung bzw. im Falle des Ablebens weiterer Angehöriger, z. B. eines weiteren Elternteils, entstehen können. Es empfiehlt sich daher, neben dem Bestattungsunternehmen, auch die jeweilige Friedhofsverwaltung persönlich zu kontaktieren und alle Fragen zur Art der Beisetzung mit ihr zu besprechen.

Möglich ist auch im Sinne einer rechtzeitigen Vorsorge, sich bei Lebzeiten eine bestimmte Grabstelle auf dem Friedhof der eigenen Wahl zu sichern. Auch in diesem Fall steht die jeweilige Friedhofsverwaltung beratend zur Seite.

Kontakt

Die Erreichbarkeiten der Friedhofsverwaltung in Ihrer Region finden Sie hier