Bestattung
Abschiednahme
Die Abschiednahme von einem Verstorbenen kann auf verschiedene Weise geschehen. Früher war es üblich, dass man sich im Haus des Verstorbenen am offenen Sarg verabschiedete: die Familien, die Freunde, die Nachbarn. Das ist heute in der Großstadt nicht mehr der Regelfall. Aber in Einzelfällen geschieht es. Dazu kann auch eine Pfarrerin oder ein Pfarrer hinzugezogen werden, die/der die Aussegnung vornimmt. Inzwischen gibt es auch Bestatter, die die Abschiednahme in eigenen Räumen vor der Beisetzung vornehmen. Zu diesem Ritual der Abschiednahme gehört das Anziehen des Verstorbenen, das Schmücken des Abschiedsraums (Blumen, Kerzen), gemeinsames Beten und eventuell Singen bei dem Verstorbenen. Die oft gehörte Behauptung, der Verstorbene müsse innerhalb von 24 Stunden aus der Wohnung wegen hygienischer Gründe abgeholt werden, ist nicht zutreffend. Der Regelfall ist jedoch, dass aus unterschiedlichen Gründen eine Abholung des Verstorbenen aus der Wohnung oder aus dem Krankenhaus innerhalb von 24 Stunden vorgenommen wird und eine Aufbewahrung in entsprechenden Räumlichkeiten eines Bestatters bis zur Beisetzung stattfindet.
Abschiednahme am offenen Sarg
Am Tage der Beisetzung ist eine Abschiednahme am offenen Sarg vor der Trauerfeier möglich. Dies muss mit dem Bestatter und der Friedhofsverwaltung vorher abgestimmt sein. Auf Wunsch kann auch eine Pfarrerin oder ein Pfarrer daran beteiligt sein. In der Vergangenheit war es üblich, diese Abschiednahme in besonderen Abschiedsräumen, im Keller der Friedhofskapelle, vorzunehmen. Diese meist gekachelten und fensterlosen Räume – dies wurde und wird hygienisch begründet – haben einen kalten und abweisenden Charakter und sind darum ungeeignet für eine würdige Abschiednahme. Heute jedoch finden immer öfter Abschiednahmen am geöffneten Sarg in der Friedhofskapelle selbst statt, auch auf den Friedhöfen des Evangelischen Friedhofsverbandes Berlin Stadtmitte.