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Entwicklung eines Friedhofsparks auf dem Alten Luisenstädtischen Friedhof

Der Alte Luisenstädtische Friedhof, auch Luisenstädtischer Friedhof I genannt, befindet sich zusammen mit drei weiteren historischen Friedhöfen nahe dem Südstern in Berlin-Kreuzberg. Die Friedhöfe wurden ab dem Jahr 1825 von Gemeinden aus Friedrichwerder, der Friedrichstadt und der Luisenstadt an den Hängen ehemaliger Weinberge angelegt. Das Friedhofsensemble ist als Gartendenkmal unter Schutz gestellt.

Der östlich gelegene Luisenstädtische Friedhof wurde 1831 eingeweiht und 1869 in seiner heutigen L-förmigen Fläche vervollständigt. Der Friedhof wurde nach geometrischen Prinzipien angelegt: Zwei runde Schmuckplätze betonen die Mittelachse in nordsüdlicher Richtung, der hintere, südliche Friedhofsbereich wird durch zwei in Ost-West-Richtung verlaufende Alleen erschlossen. Die umlaufende Erbbegräbniswand mit einer Länge von fast einem Kilometer enthält außergewöhnlich viele architektonisch interessante Gräber von hohem Denkmalwert. Nur wenige der historischen Erbbegräbnisse konnten jedoch bislang denkmalgerecht erneuert werden, so dass sich der überwiegende Teil in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand befindet.

Aufgrund des allgemein geänderten Bestattungsverhaltens ist der Flächenbedarf für Beisetzungen in den letzten Jahrzehnten auch an diesem Standort stark gesunken. Besonders deutlich wird dies im südlichen Bereich des Luisenstädtischen Friedhofs. Hier sind auf einer Fläche von rund 2,6 ha nur noch vereinzelt Gräber belegt. Die Flächen werden aus wirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Gründen weitgehend extensiv gepflegt, so dass sie sich – je nach Standpunkt – in einem verwilderten oder verwunschenen Zustand befinden.

Mit der Anlage eines Friedhofsparks auf dem Alten Luisenstädtischen Friedhof strebt der Evangelische Friedhofsverband Berlin Stadtmitte an, den Friedhofsstandort am Südstern insgesamt zu qualifizieren und so eine stärkere Nachfrage als Beisetzungsort zu erreichen. Im Zusammenhang mit neuen Nutzungsmöglichkeiten sollen Kooperationspartner gefunden werden, die sich verbindlich um (Teil-)Flächen kümmern und so den Evangelischen Friedhofsverband Berlin Stadtmitte bei der Bewirtschaftung der Flächen entlasten.

Die mit dem Förderprogramm BENE verbundenen Ziele sind insbesondere, den Anwohner*innen im Quartier neue Freiraumnutzungsmöglichkeiten zu schaffen sowie eine ökologische Qualifizierung. 
 

Gesamtkonzept und erste bauliche Maßnahmen

Für die südlich gelegene, rund 2,6 ha große Fläche soll eine planerische Gesamtkonzeption erarbeitet werden, die Raumgliederungen, unterschiedliche Nutzungsangebote, Wegebeziehungen und mögliche Sichtachsen deutlich macht.

Wichtige Bestandteile des Planungsprozesses sind die Einbeziehung von Wünschen und Ideen der Nutzer*innen und Anwohner*innen bei der Qualifizierung einzelner Flächen sowie Möglichkeiten zur Aneignung, Beteiligung und Mitwirkung.

Die besonderen Qualitäten des Ortes werden gestärkt. Der Friedhofspark ist: Ort der Ruhe, Erholung und Besinnung, Ort der Trauer, des Erinnerns und Gedenkens, Ort der Kultur (Vergangenheit und Gegenwart – historisch und modern), Ort der Natur (Lebensraum – Nische für Pflanzen und Tiere), Ort der Vielfalt, des Seltenen und fast Verborgenen. 

Die Entwicklung zum Friedhofspark bedeutet kein Umkrempeln. Vielmehr wird an den vorhandenen Charakter der bestehenden Flächen angeknüpft. An geeigneten Stellen werden unterschiedliche Themeninseln geschaffen, die zum einen die Natur hervorheben, wie z. B. Sinnesgärten (Sehen, Hören, Riechen, Fühlen), Naturdenkmäler (Wacholder, Buchsbaum), Wildblumenwiese, Bienenstöcke, Insektenhotel, und zum anderen einen kulturellen Schwerpunkt setzen, wie z. B. Orte für Konzerte (evtl. in Form eines kleinen "Amphitheaters", temporäre Ausstellungen, Lesungen, "grünes Klassenzimmer", Skulpturengarten. Beispielsweise wird in Form eines "Hörparcours" über Denkmäler, bedeutende Gräber, Verstorbene und Künstler informiert. Darüber hinaus werden Begegnungsorte gestaltet, an denen z. B. auch Trauerfeiern im Freien stattfinden können. In ausgewiesenen Bereichen ist eine Liegewiese denkbar. Hingegen sind sportliche Aktivitäten, wie Joggen, Radfahren sowie Kinderspielplätze, ausdrücklich nicht gewünscht.