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STELLUNGNAHME zum Artikel in der Berliner Zeitung vom 5.3.2022 "Auf Holz klopfen"

In einem Artikel in der Berliner Zeitung kam es zu einigen Behauptungen, die wir als Geschäftsführung des Evangelischen Friedhofsverbandes richtig stellen wollen:

Screenshot (Detail) Kolumne Berliner Zeitung, print 5.3., online 6.3.2022
Screenshot (Detail)

Die im Text erwähnte Eiche befindet sich auf dem Wirtschaftshof des Friedrichswerderschen Friedhofs an der Jüterboger Straße und hätte im Zusammenhang mit der ehemals geplanten und genehmigten Unterkunft für Geflüchtete im Innenhof des Gebäudes gestanden. Die Eiche ist nach dem Berliner Baumschutzgesetz (https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/naturschutz/baumschutz/), wie jeder Laubbaum, geschützt, steht aber nicht unter Naturschutz und ist auch kein Naturdenkmal. Nadelbäume, wie die ebenfalls im Text erwähnte Eibe, unterliegen mit Ausnahme der Schwarzkiefer nicht der Berliner Baumschutzverordnung.

Die Wirtschaftsfläche, auf der auch die Eiche steht, ist Teil des insgesamt 19 ha großen Friedhofsgeländes und Teil des Gartendenkmals Friedhof. Hier befindet sich die einzige nicht überbaute und befahrbare Zufahrt, die derzeit für Abtransporte und Anlieferungen genutzt werden kann. Aus diesem Grund wird die Fläche auch als Lagerfläche genutzt.

Zu dem Holz, das in der Nähe der Eiche gelagert ist und nicht abtransportiert werden konnte:

Im Jahr 2021 wurde damit begonnen, die Wirtschaftsfläche an der Jüterboger Straße aufzuräumen. Der Friedhofsverband verarbeitet den anfallenden Grünschnitt und produziert selbst Humusboden. Das gelagerte Holz sollte in diesem Zusammenhang mit verarbeitet werden. Doch die Häckselmaschine war leider nicht in der Lage, diese Stämme zu verarbeiten. Seitdem wird versucht, das Holz abfahren zu lassen. Sogar Kontakte mit Holzheizkraftwerken wurden aufgenommen. Dann kam der Winter, der Boden weichte auf. Von der Beseitigung wurde Abstand genommen, da die Schäden durch Befahren von durchnässtem Boden weitaus größer gewesen wären. Termine mit den beauftragten Firmen wurden bereits mehrfach verschoben. Nun ist es kalt, trocken und der Boden teils noch gefroren – genau die Grundvoraussetzungen, um mit möglichst wenig Flurschaden den Abtransport zu organisieren. Darauf haben wir den ganzen Winter gewartet, das Holz wird in Kürze abgefahren!

Im Text werden Friedhofsnutzer zitiert, die sich darüber beklagen, dass ihnen Grabpflegegerätschaften weggenommen worden seien.

Die Friedhofsverwaltung informiert und bittet jährlich alle Nutzer*innen, ihre Gerätschaften, wie Gießkannen oder Harken, nach dem Ewigkeitssonntag wieder mit nach Hause zu nehmen und sie nicht über den Winter auf dem Friedhof zurückzulassen.

Da es von November bis März aus naturschutzrechtlichen Gründen erlaubt ist, Grünpflege in Form von Rückschnitten und Heckenschnitten durchzuführen, nutzen unsere Friedhofsmitarbeiter*innen diese Zeit. Da angekettete Gegenstände, versteckt in Hecken und Büschen, oft zu Verletzungen der Mitarbeitenden oder zu Schäden an den Werkzeugen, Heckenscheren etc. geführt haben, müssen diese entfernt werden. In dieser Zeit ist aus Frostschutzgründen das Wasser auf den Friedhöfen abgestellt, so dass auch nicht gegossen werden kann.

Zu den im Text als "Kahlschlag" bezeichneten Fällungen und Grünschnitt:

Die Friedhöfe und die Gehölzbestände haben in den vergangenen vier extrem trockenen Jahren sehr gelitten. Die Schäden kommen allerdings erst jetzt richtig zum Vorschein. Es gab noch nie so viele tote Gehölze auf den Flächen. Diese müssen entfernt werden.

Die Friedhöfe sind zwar Gartendenkmale und innerstädtische Grünflächen, dienen aber in erster Linie als Bestattungsflächen. Seit fast 200 Jahren befinden sich die Friedhofsflächen in der Bergmannstraße in Kreuzberg im Wandel. An einer Stelle entsteht etwas Neues, während an einer anderen etwas verschwindet. Das bringt alleine die vorgegebene friedhofsrechtliche Frist von 20 bzw. 30 Jahren mit sich. Alte Grabflächen laufen ab, werden beräumt, damit diese wieder neu belegt werden können. Sogar die Baumschutzverordnung hat hierfür eine Ausnahmen geschaffen. Wenn Grabflächen für neue Bestattungen umstrukturiert werden, dürfen auch Fällungen vorgenommen werden.

Zusammenfassend
Uns ist bewusst, wie schwer es ist, allen Bedürfnissen der Friedhofsnutzer*innen gerecht zu werden. Doch bemühen wir uns täglich, allen Beschwerden, Hinweisen und Fragen nachzugehen. Denn unsere Friedhöfe sollen das bleiben, wofür sie angelegt wurden: Orte der Trauer, des Abschieds, aber auch der Ruhe und der Hoffnung.