In Gemeinschaftsgrabstätten wird die Lage der einzelnen Urnen nicht kenntlich gemacht.
- Gemeinschaftsgrabstätten werden ausschließlich vom Friedhof angelegt, instandgehalten und gepflegt.
- Blumenschmuck darf nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgelegt werden.
- Es dürfen keine Grabmäler errichtet werden.
- Eine Verlängerung der Nutzungsrechtes ist nicht möglich.
Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung
- Auf einer Namenstafel werden Namen evtl. auch Geburts- und Sterbedaten der Verstorbenen festgehalten.