Reihenstätten sind Grabstätten, die nur der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist überlassen werden.
- Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre. Es kann nur eine Urne beigesetzt werden.
- Eine Nachbeisetzung und eine Verlängerung der Grabstätte ist ausgeschlossen.
- Die Größe einer Urnenreihenstelle beträgt 0,50 m × 0,50 m.
- Individuelle Gestaltung und Pflege sind möglich.