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Druckfassung am Donnerstag, 25. April 2024, von: https://evfbs.de/index.php?id=529

Grabarten

Urnenreihenstelle

Reihenstätten sind Grabstätten, die nur der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist überlassen werden.

  • Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre. Es kann nur eine Urne beigesetzt werden.
  • Eine Nachbeisetzung und eine Verlängerung der Grabstätte ist ausgeschlossen.
  • Die Größe einer Urnenreihenstelle beträgt 0,50 m × 0,50 m.
  • Individuelle Gestaltung und Pflege sind möglich.

 

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