Wahlgrabstätten sind Grabstätten, deren Lage im Einvernehmen mit dem Friedhof und dem Erwerber festgelegt wird.
- Das Nutzungsrecht wird bei der Erstbelegung für 20 Jahre vergeben.
- Bei einer Nachbeisetzung muss die Grabstelle um so viele Jahre verlängert werden, dass auch für den letzten Beigesetzten eine Ruhefrist von 20 Jahren gewährleistet wird.
- Die Urnenwahlstelle kann nach Ablauf des Nutzungsrechtes verlängert werden.
- Die Größe beträgt bei der Belegung mit 2 Urnen 0,70 m × 0,70 m.
- Die Größe einer 4er Urnenstelle beträgt 1,00 m × 1,00 m.
- Individuelle Gestaltung und Pflege sind möglich.