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Druckfassung am Donnerstag, 25. April 2024, von: https://evfbs.de/index.php?id=526

Grabarten

Erdreihenstelle

Reihenstätten sind Grabstätten, die nur der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist überlassen werden.

  • Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre. Es kann nur ein Sarg beigesetzt werden.
  • Eine Nachbeisetzung und eine Verlängerung der Grabstätte sind ausgeschlossen.
  • Individuelle Gestaltung und Pflege sind möglich, bzw. das Anlegen eines Efeuhügels ist Pflicht.
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