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Druckfassung am Freitag, 29. März 2024, von: https://evfbs.de/index.php?id=531

Grabarten

Partnerstelle

In dafür vorgesehenen Abteilungen befinden sich Grabstätten für die Beisetzung von 2 Urnen:

  • Das Nutzungsrecht wird bei der Erstbelegung für 20 Jahre vergeben.
  • Eine Nachbeisetzung ist nur innerhalb der ersten 20 Jahre möglich, die Ruhefrist verlängert sich dann, so dass auch für den letzten Beigesetzten eine Ruhefrist von 20 Jahren gewährleistet wird.
  • Die Urnenwahlstelle kann nach Ablauf des Nutzungsrechtes nicht weiter verlängert werden.
  • Die Größe beträgt bei der Belegung mit 2 Urnen 0,70 m × 0,70 m.
  • Die Bepflanzung und die Pflege der Anlage erfolgt durch den Friedhof.
  • Der Grabstein ist obligatorisch (meist Liegestein) und wird einheitlich vom Friedhof bestellt und beschriftet.
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