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Vorsorge

Patientenvorsorge: Vollmachten und Verfügungen

Die Medizin hat in den letzten Jahrzehnten große Erfolge erzielt. Auch bei schwersten Erkrankungen kann und darf Heilung erwartet werden. Trotzdem wird es immer wieder den Zeitpunkt geben, an dem alle therapeutischen Maßnahmen ausgeschöpft sind, weil es – aus medizinischer Sicht – keine Aussicht auf Heilung mehr gibt. Von diesem Zeitpunkt an geht es vor allem darum, dem Patienten oder der Patientin eine würdige letzte Lebensphase zu ermöglichen, frei von Schmerzen. Wann dieser Zeitpunkt gekommen ist, können Sie mitbestimmen.

Mit Hilfe einer Patientenverfügung können Sie als Patient oder Patientin auf das Ausmaß medizinischer Behandlungsmöglichkeiten und den Verlauf der letzten Lebensphase Einfluss nehmen. Sie geben mit einer Patientenverfügung Ärzten/Ärztinnen und Verwandten eine Entscheidungshilfe in die Hand, falls Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst über medizinische Behandlungsmaßnahmen zu entscheiden. Im Gespräch über die Patientenverfügung und mit denen, die als Betreuer oder Betreuerin eingesetzt wurden, wird dann der mutmaßliche Wille der erkrankten Person ermittelt. In der Regel sind Patientenverfügungen für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte verbindlich, wenn

  • das Grundleiden einen unumkehrbaren tödlichen Verlauf genommen hat
  • der Sterbeprozess begonnen hat
  • mit dem baldigen Ableben zu rechnen ist

Es ist sinnvoll, rechtzeitig zu bedenken, was ein Nicht-Entscheiden im Ernstfall für nahestehende Menschen bedeuten könnte: Nahestehende Menschen müssen in einer schwer belasteten Situation (ein geliebter Mensch wird sterben) stellvertretend Entscheidungen fällen, die sie ohne vorhergehende Gespräche nur schwer verantworten können.

Patientenverfügungen können als Vordrucke gekauft werden.

Die Evangelische Kirche hat (zusammen mit der Deutschen Bischofskonferenz und mit weiteren Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland) eine Handreichung "Christliche Patientenvorsorge" herausgegeben. Enthalten sind Informationen und Formular für eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswüsche und auch eine Patientenverfügung. Die Handreichung will Hilfestellung zur Unterscheidung zwischen unzumutbarer Lebensverlängerung und nicht verantwortbarer Lebensverkürzung geben. Die Kirchen lehnen jede aktive Sterbehilfe ab und möchten über ein menschenwürdiges Sterben-Lassen informieren. Sie wollen helfen, die einzigartige Würde des Menschen als eine unantastbare Gabe Gottes auch im Sterben zu achten. Die aktuelle Auflage der "Christlichen Patientenvorsorge" entspricht den Empfehlungen der Deutschen Ärztekammer und ist auch auf dem aktuellen juristischen Stand. Sie können die "Christliche Patientenvorsorge" unter anderem über Diakoniestationen sowie evangelische Kirchengemeinden erhalten.

Eine Patientenverfügung kann auch formlos erstellt werden. Sie sollte immer aus drei Teilen bestehen:

  • Die eigentliche Patientenverfügung bestimmt, unter welchen Bedingungen in der Sterbephase ärztliche Maßnahmen unterlassen bzw. beendet werden sollten.
  • Die Betreuungsverfügung benennt Personen, die den ausgedrückten Willen, wie er in der Patientenverfügung niedergelegt wurde, vertreten (und kann andere Personen ausschließen).
  • Die Vorsorgevollmacht benennt Personen, die stellvertretend alle Entscheidungen im gesundheitlichen Bereich (auch die Einwilligung zur Organspende) und den Aufenthaltsort für die verfügende Person treffen sollen.

Als Grundlage der Ratgeber-Informationen zu den Abschnitten "Vorsorge", "Sterben", "Tod" sowie "Trauer" diente die Broschüre "Sein Haus bestellen …", hg. von der Arbeitsgruppe Tod, Bestattung, Trauer im Ev. Kirchenkreis Neukölln. Wir danken für die Genehmigung zur Übernahme, Aktualisierung bzw. Veränderung und Nutzung der Texte auf dieser Website.