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Grabarten

Urnengemeinschaftsanlage

In Gemeinschaftsgrabstätten wird die Lage der einzelnen Urnen nicht kenntlich gemacht.

  • Gemeinschaftsgrabstätten werden ausschließlich vom Friedhof angelegt, instandgehalten und gepflegt.
  • Blumenschmuck darf nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgelegt werden.
  • Es dürfen keine Grabmäler errichtet werden.
  • Eine Verlängerung der Nutzungsrechtes ist nicht möglich.


Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung

  • Auf einer Namenstafel werden Namen evtl. auch Geburts- und Sterbedaten der Verstorbenen festgehalten.